Wann gibt das BAG seine Rechtsprechung "Datenschutz ist kein Tatenschutz" auf?
DataGuard | Masterclass mit Dr. Stefan Brink
In dieser Folge der DataGuard Masterclass diskutieren Dr. Frank Schemmel und Dr. Stefan Brink über ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG), welches den Grundsatz "Datenschutz ist kein Täterschutz" bestätigt. Sie erörtern, wie dieses Prinzip in der Praxis umgesetzt wird, insbesondere im Hinblick auf die Verwertung von rechtswidrig erlangten Informationen zur Sanktionierung nachgewiesenen Fehlverhaltens. Darüber hinaus wird die Möglichkeit diskutiert, dass der Gesetzgeber im Zusammenhang mit einem neuen Beschäftigtendatenschutzgesetz prüft, ob Beschäftigte durch prozessuale Verwertungsverbote vor unzulässiger Datenverarbeitung geschützt werden sollen.
Was sie in dieser Masterclass erwartet:
- Kritik von Dr. Brink an der Inkonsistenz in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum Datenschutz.
- Betonung der Verpflichtung des BAG, relevante Fragestellungen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen.
- Appell von Dr. Brink an das BAG, den EuGH zu konsultieren, um den Datenschutz in Deutschland zu stärken.
- Diskussion über die Rolle des Gesetzgebers bei der Umsetzung von Datenschutzvorschriften.
- Erwägung der Möglichkeit, Beweisverwertungsverbote in das Gesetz aufzunehmen.
- Erörterung von Lösungen für Herausforderungen im Datenschutzrecht mithilfe des allgemeinen Prozessrechts und der Privatautonomie der Parteien, insbesondere durch Betriebsvereinbarungen.

