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Warum die ersten DSGVO-Millionenstrafen verhängt wurden

Bis zu 20 Mio. Euro oder 4% des Jahresumsatzes können Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung kosten. Was nach Inkrafttreten der DSGVO über viele Monate hinweg wie eine leere Drohung klang, ist nun mit den ersten Millionenstrafen endgültig in der Realität angekommen. Jüngster Beweis: die millionenschwere Forderung des Bundesdatenschutzbeauftragten gegen 1&1 Telecom. Rund 9,5 Mio. Euro soll der Telekomanbieter zahlen, weil er Kundendaten nicht hinreichend geschützt habe. Im folgenden Artikel lesen Sie, warum auch viele kleine Firmen mit hohen Bußgeldern belangt werden und was Sie jetzt konkret tun sollten, um den harten Strafen zu entgehen und Ihr Unternehmen nachhaltig, effizient und günstig DSGVO-konform zu machen.

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Über DataGuard:

DataGuard ist ein Datenschutz- und Legal-Technology-Unternehmen mit Hauptsitz in München. Wir helfen Unternehmen dabei, ihren Datenschutz pragmatisch umzusetzen. Über 100 Mitarbeiter beschäftigen sich leidenschaftlich mit Datenschutz, Compliance und IT-Sicherheit und unterstützen Sie dabei, Ihre Prozesse effizient und möglichst unkompliziert DSGVO-konform zu gestalten. Deutlich über 1.000 Geschäftskunden vertrauen unserer „Privacy-as-a-Service“ Lösung – einem Hybrid aus individueller Kundenberatung und Nutzung unserer eigens entwickelten Software-as-a-Service-Plattform.

DSGVO: Jetzt werden hohe Bußgelder tatsächlich verhängt – und durchgesetzt

Viele Unternehmen dachten offenbar, die Datenschutz-Grundverordnung aussitzen zu können und nach der Vogel-Strauß-Taktik zu verfahren. Doch dieses passive Verhalten ist äußerst riskant: Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat die Durchsetzung der DSGVO zu seinem Schwerpunkt1 erklärt und will ihn in diesem Jahr noch einmal deutlich ausweiten.

Ende 2019 wurden die ersten Millionenstrafen ausgesprochen. Das dürfte erst der Anfang sein.

Welche Millionenstrafen bereits zugestellt worden sind

Der Telekommunikationsanbieter 1&1 Telecom soll nach einem Bußgeldbescheid des BfDI 9,55 Mio. Euro zahlen2, weil er keine "hinreichenden technisch-organisatorischen Maßnahmen ergriffen" habe, um Kundendaten zu schützen. So hätten Dritte nur durch Nennung von Name und Geburtsdatum weitere Auskünfte über den jeweiligen Kunden bekommen können.

Nur wenige Wochen zuvor bekam der Immobilienkonzern Deutsche Wohnen einen Bußgeldbescheid der Berliner Datenschutzbehörde über 14,5 Mio. Euro3. Mitarbeiter des börsennotierten Unternehmens sollen über Jahre hinweg persönliche Daten der Mieter unerlaubt archiviert haben.

Es erwischt zunehmend auch kleinere Firmen

Die Tendenz zeigt bereits jetzt deutlich nach oben: Insgesamt seien seit Inkrafttreten der DSGVO im Mai 2018 in 225 Fällen Bußgelder verhängt4 worden, berichtete das Handelsblatt unlängst. Im vergangenen Jahr waren es allein 187 und damit deutlich mehr als noch im Vorjahr.

Doch es erwischt längst nicht nur große Unternehmen: Die jüngsten Bußgeldbescheide waren breit gestreut und gingen auch an viele kleinere Firmen und Organisationen – und das im oft fünfstelligen Bereich.

Verstöße gegen den Datenschutz können auch für Einzelpersonen teuer werden. Das gilt vor allem für Vorstände oder Geschäftsführer, die mitunter persönlich haften. Gerade Unternehmensführungen sollten also bei den immer zahlreicher verhängten Bußgeldern aufhorchen.

Sie wollen keine hohen Strafen riskieren? Erhalten Sie hier mehr Informationen, wie Sie sich schützen können.

Um diese Bereiche sollten Sie sich jetzt dringend kümmern

Wie müssen wir unsere Cookie-Banner jetzt gestalten? Dürfen wir Website-Besucher noch mit Google Analytics tracken? Welche Auswirkungen hat die DSGVO auf unsere BYOD-Policy, also die Verwendung privater Smartphones bei der Arbeit? Das sind typische Fragen, die sich Unternehmen jetzt stellen.

Doch die viel entscheidenderen Fragen sind: Wie können wir die DSGVO-konforme Speicherung von personenbezogenen Daten sicherstellen? Und wie können wir künftig Geschäftsprozesse garantieren, bei denen personenbezogene Daten möglichst gar nicht erst verarbeitet werden müssen ("privacy by design")? Hier besteht akuter Handlungsbedarf bei vielen Unternehmen.

Mit diesen komplexen Fragen fühlen sich viele Firmen allein gelassen. Denn deren Lösung ist komplex und erfordert sowohl tiefgehendes technisches als auch juristisches Know-how. Entsprechende Ressourcen geschweige denn das entsprechende Fachwissen können nur wenige Firmen vorhalten. Schonen Sie die Ressourcen Ihres Unternehmens und geben Sie den Datenschutz in die Hände von Experten.

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