Die Fahrt zum Arzt oder in die Klinik: Gerade für ältere Mitbürger ohne Taxi gar nicht zu bewältigen. Daher übernehmen die Krankenkassen die Fahrtkosten für Krankenfahrten, sofern ein Arzt dies verschreibt oder eine bestimmte Pflegestufe vorliegt.
Taxifahrer überprüfen vor der Fahrt, ob alle Angaben auf dem
Krankenbeförderungsschein korrekt eingetragen sind und rechnen dann die Fahrt
mit der Krankenkasse ab. Damit verarbeiten sie so genannte personenbezogene
Daten und unterliegen den Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Ein Verstoß gegen diese Vorschriften kann sehr teuer werden,
durchschnittlich werden pro Bußgeld fast 7.000 Euro fällig. Das gilt auch für
den Fall, dass ein Unternehmen unabsichtlich oder aus Unwissenheit gegen die
DSGVO verstoßen hat.
Taxifahrer sollten unbedingt darauf achten, dass der
Krankenbeförderungsschein nicht für andere Fahrgäste sichtbar im Auto liegt.
Wenn sie ihn per E-Mail zur Abrechnung an die Krankenkasse schicken, muss der
Anhang der Mail verschlüsselt sein. Außerdem sollten sie in Ihrem Büro
sicherstellen, dass die Informationen zu den Krankenfahrten nicht frei
zugänglich sind.