Wie ist die jüngste EuGH-Rechtsprechung zum deutschen Beschäftigtendatenschutz zu interpretieren?

DataGuard | Masterclass mit Dr. Stefan Brink

In dieser Episode der DataGuard Masterclass diskutieren Dr. Frank Schemmel und Dr. Stefan Brink ein kritisches Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom März 2023. Dieses behandelt eine als nicht mit dem Europarecht vereinbar eingestufte Vorschrift des Hessischen Datenschutzgesetzes, welche fast identisch mit § 26 Absatz 1 des Bundestatenschutzgesetzes (BDSG) ist.

Was sie in dieser Masterclass erwartet:

  • Dr. Brink erklärt, dass der EuGH besondere Anforderungen in Artikel 88 der DSGVO identifiziert hat, die eine spezifischere Regelung des Beschäftigtendatenschutzes auf nationaler Ebene fordern, und betont die Notwendigkeit einer genaueren und konkreteren Regulierung spezieller Verarbeitungssituationen.
  • Dr. Brink weist darauf hin, dass der allgemeine Ansatz des BDSG und des Hessischen Datenschutzgesetzes, der lediglich das Erforderlichkeitsprinzip regelt, diesen Anforderungen nicht genügt, und dass daher eine Gesetzesänderung erforderlich wäre, um den EuGH-Vorgaben zu entsprechen.
  • Weiterhin erklärt Dr. Brink, dass der Wegfall der bemängelten Vorschrift keinen großen Verlust darstellen würde, da grundsätzlich auf die DSGVO zurückgegriffen werden könnte. Er betont des Weiteren, dass mehrere Absätze des § 26 BDSG wahrscheinlich den strengen Anforderungen des EuGH standhalten würden.

Dr. Stefan Brink (Direktor des Instituts wida)

Das im Januar 2023 gegründete wissenschaftliche Institut für die Digitalisierung der Arbeitswelt wida forscht auf Basis wissenschaftlicher Expertise zu Fragen der Digitalisierung und des Datenschutzes. wida trägt zur öffentlichen Debatte bei und berät fachkundig Parlamente, politische Entscheidungsträger und Verantwortliche. Gründer und geschäftsführender Direktor ist Dr. Stefan Brink, ausgewiesener Verwaltungs- und Verfassungsjurist, ehemaliger Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg und Herausgeber sowie Autor führender wissenschaftlicher Kommentare zum Datenschutz und zur Informationsfreiheit. Unterstützt von derzeit fünf MitarbeiterInnen von hoher juristischer Expertise nimmt das Institut seine Aufgaben sachlich völlig unabhängig und praxisorientiert wahr.

Dr. Frank Schemmel (Senior Director Privacy, Compliance & Public Affairs)

Dr. Frank Schemmel, CIPP/E, CIPP/US, CIPM, CIPT, ist seit 2018 bei DataGuard in verschiedenen Managementpositionen tätig (zuletzt als Head of Privacy) und derzeit verantwortlich für die unternehmensweite inhaltliche und strategische Gestaltung sowie Optimierung der DataGuard Service Lines "Privacy" und "Compliance", einem hybriden Modell aus erstklassiger Beratung und Unterstützung durch selbstentwickelte, skalierbare Softwarelösungen. Als zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und Compliance Officer (Univ.) berät er zu allen Themen des Datenschutzes, der IT-Sicherheit und der allgemeinen Compliance. Vor seinem Wechsel zu DataGuard war er fünf Jahre für Allen & Overy LLP im Bereich Datenschutz und Arbeitsrecht als Berater und Legal Project Manager tätig. Er publiziert regelmäßig in einschlägigen Medien und gibt seine Erfahrung als Dozent an Hochschulen (u.a. Düsseldorf, Augsburg), Sprecher auf Konferenzen (u.a. euroforum Datenschutzkongress, bitkom Privacy Conference, IAPP Data Protection Intensive: Deutschland) und als Webinar-Host weiter.


Über die Masterclass-Reihe

In unseren Masterclasses wollen wir Licht in den Datenschutz-Dschungel bringen. Gemeinsam mit führenden Experten diskutieren wir aktuelle Herausforderungen und bieten praxisnahe Lösungen. Um genau das anzusprechen, was Unternehmen und Behörden derzeit interessiert, werden die Themen durch unsere über 3.000 Kunden bestimmt. Ganz nach dem Motto: Sie fragen, wir antworten!

Die Experten

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Friedhelm Düsterhöft

Senior Information Security Consultant

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Nicolas Pabst von Ohain

Director Sales SMB

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