Wie ist die jüngste EuGH-Rechtsprechung zum deutschen Beschäftigtendatenschutz zu interpretieren?
DataGuard | Masterclass mit Dr. Stefan Brink
In dieser Episode der DataGuard Masterclass diskutieren Dr. Frank Schemmel und Dr. Stefan Brink ein kritisches Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom März 2023. Dieses behandelt eine als nicht mit dem Europarecht vereinbar eingestufte Vorschrift des Hessischen Datenschutzgesetzes, welche fast identisch mit § 26 Absatz 1 des Bundestatenschutzgesetzes (BDSG) ist.
Was sie in dieser Masterclass erwartet:
- Dr. Brink erklärt, dass der EuGH besondere Anforderungen in Artikel 88 der DSGVO identifiziert hat, die eine spezifischere Regelung des Beschäftigtendatenschutzes auf nationaler Ebene fordern, und betont die Notwendigkeit einer genaueren und konkreteren Regulierung spezieller Verarbeitungssituationen.
- Dr. Brink weist darauf hin, dass der allgemeine Ansatz des BDSG und des Hessischen Datenschutzgesetzes, der lediglich das Erforderlichkeitsprinzip regelt, diesen Anforderungen nicht genügt, und dass daher eine Gesetzesänderung erforderlich wäre, um den EuGH-Vorgaben zu entsprechen.
- Weiterhin erklärt Dr. Brink, dass der Wegfall der bemängelten Vorschrift keinen großen Verlust darstellen würde, da grundsätzlich auf die DSGVO zurückgegriffen werden könnte. Er betont des Weiteren, dass mehrere Absätze des § 26 BDSG wahrscheinlich den strengen Anforderungen des EuGH standhalten würden.

