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Fortsetzungen gibt es nicht nur für Kinofilme. Auch in der digitalen Welt steht ein langersehntes 2. Kapitel direkt vor der Tür. Die Auswirkungen könnten auch Ihr Unternehmen direkt betreffen.
Ist Ihre Organisation bereit für NIS2? Die „Netzwerk- und Informationssicherheit“ -Richtlinie wurde erstmals im Jahr 2016 in der Europäischen Union eingeführt, um einen kohärenten Ansatz zur Cybersicherheit zu schaffen.
Jetzt, 8 Jahre später, tritt die aktualisierte NIS2-Richtlinie in Kraft. Sie enthält erweiterte Anwendungsbereiche sowie Lösungsvorschläge für die Mängel der vorherigen Richtlinie. Der endgültige Stichtag, an dem jeder Mitgliedstaat die Richtlinie in nationales Recht umsetzen muss, ist im Oktober 2024.
Was ist die NIS2? Die Richtlinie legt rechtliche Anforderungen für die Cybersicherheit fest, die sich auf vier verschiedene Säulen stützen: das Risikomanagement, die Rechenschaftspflicht der Unternehmen, die Meldepflichten gegenüber Behörden und die Geschäftskontinuität.
Gilt die NIS2 für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe oder Branche? Nein, das tut sie nicht. Ihr Ziel ist es, die Cybersicherheitslage von Unternehmen zu regulieren, die als "wesentlich" oder "wichtig" (KRITIS) eingestuft werden. Unternehmen können bei Nichteinhaltung der Vorschriften mit Geldbußen von bis zu 10 Mio. EUR oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes belegt werden.
Möchten Sie sich bereits im Voraus über die NIS2 informieren? Besuchen Sie gerne unseren Blog. Hier finden Sie einige interessante Links:
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