Glossar
Was ist die Mitwirkungspflicht?
Die Pflicht der betroffenen Person in Zusammenhang mit der Ausübung von Betroffenenrechten, an der Feststellung ihrer Identität mitzuwirken und erforderlichenfalls zu Anträgen, mit denen Betroffenenrechte geltend gemacht werden, ergänzende Informationen zu erteilen.