Glossar

Wann muss eine Meldung eines Datenschutzverstoßes erfolgen:

Die im Fall einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde zu erstattende Meldung, die binnen 72 Stunden ab Kenntnisnahme von dem Datenschutzvorfall zu erfolgen hat. 

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