Mit der Umsetzung der EU-Whistleblowing Richtlinie in die deutsche Gesetzgebung, kommen in diesem Herbst einige neue Herausforderungen auf alle deutschen Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitenden zu. Spätestens ab dann ist ein funktionierendes Whistleblowing-System Vorschrift. Ab dem kommenden Jahr gilt dies dann auch für alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden.
Um Ihnen die Umsetzung oder Anpassung Ihres bisherigen Hinweisgebersystems zu erleichtern, haben wir Ihnen eine praktische Übersicht dazu erstellt, was Sie aus Datenschutzsicht zu beachten haben.