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DataGuard | Masterclass mit Dr. Stefan Brink
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht vor, dass ein Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter einen DSB benennen kann. Die Funktion des DSB ist nicht an eine bestimmte Person oder Stelle gebunden. Sie kann auch auf mehrere Personen oder Stellen aufgeteilt werden.
Die Teilbarkeit der Funktion des DSB bietet Unternehmen verschiedene Vorteile. So können Unternehmen Kosten sparen, indem sie bestimmte Aufgaben an externe Dienstleister auslagern. Außerdem können sie die Kompetenzen und das Fachwissen verschiedener Personen und Stellen bündeln.
In der Praxis wird die Teilbarkeit der Funktion des DSB jedoch noch nicht sehr häufig genutzt. Dies liegt zum einen daran, dass vielen Unternehmen die Vorteile der Teilbarkeit noch nicht bekannt sind. Zum anderen ist die Teilbarkeit der Funktion des DSB mit einigen Herausforderungen verbunden. So muss sichergestellt werden, dass die Aufgaben des DSB ordnungsgemäß und effizient erfüllt werden.
In dieser Sitzung werden die Vorteile und Herausforderungen der Teilbarkeit der Funktion des DSB diskutiert.
Über die Masterclass-Reihe
In unseren Masterclasses wollen wir Licht in den Datenschutz-Dschungell bringen. Gemeinsam mit führenden Experten diskutieren wir aktuelle Herausforderungen und bieten praxisnahe Lösungen. Um genau das anzusprechen, was Unternehmen und Behörden derzeit interessiert, werden die Themen durch unsere über 3.000 Kunden bestimmt. Ganz nach dem Motto: Sie fragen, wir antworten!
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