Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht den Datenschutzbeauftragten (DSB) als unabhängige und neutrale Funktion vor, die Unternehmen bei der Einhaltung des Datenschutzes unterstützt. Die Frage, ob auch Unternehmen zum Datenschutzbeauftragten bestellt werden können, ist jedoch nicht eindeutig beantwortet.
Die DSGVO legt lediglich fest, dass ein DSB von einem Verantwortlichen oder einem Auftragsverarbeiter bestellt werden kann. Ein Unternehmen kann beides sein, also sowohl Verantwortlicher als auch Auftragsverarbeiter.
In der Praxis wird jedoch häufig die Auffassung vertreten, dass ein Unternehmen nicht gleichzeitig Verantwortlicher und DSB sein kann. Der Grund dafür ist, dass der DSB eine unabhängige Funktion sein muss, die nicht der Kontrolle des Verantwortlichen unterliegt.
Es gibt jedoch auch Stimmen, die die Möglichkeit einer Doppelfunktion befürworten. Sie argumentieren, dass ein Unternehmen als DSB seine eigenen Prozesse und Verfahren am besten kennt und daher in der Lage ist, den Datenschutz in der Praxis effektiv zu gewährleisten.
In dieser Sitzung werden die verschiedenen Argumente für und gegen einen dualen Status des Unternehmens als DSB diskutiert. Darüber hinaus werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Bestellung eines Unternehmens zum DSB erläutert.
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