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Die steigende Zahl von Cyberangriffen auf der Welt erhöht das Risiko jedes einzelnen Unternehmens ebenfalls davon betroffen zu sein. Noch können Unternehmen selber entscheiden, wie sie sich dagegen schützen wollen und welches Risiko sie bei der Informationssicherheit eingehen wollen.
Doch lange wird dies nicht mehr so sein: Mit der Verabschiedung der NIS2 am 16. Januar 2023 greift die Europäische Union nun durch und führt eine einheitliche Richtline zur Verbesserung der Cybersicherheit ein. Betroffen werden davon mehr als 160.000 Organisationen sein.
Zwar sind europäische Unternehmen noch nicht direkt von dieser Frist betroffen, allerdings ist davon auszugehen, dass, sobald die Richtline in nationales Recht umgesetzt ist, auch sie Schritte zur NIS2 Compliance umzusetzen haben. Für EU-Unternehmen empfiehlt es sich daher bereits jetzt zu wissen, was wichtig ist und sich mit den Anforderungen auseinanderzusetzen und diese in Angriff zu nehmen.
Die Richtlinie erweitert die Pflichten von betroffenen Unternehmen deutlich, um so ihre Cybersicherheit zu stärken. Bereiten Sie Ihr Unternehmen darauf nicht vor, gehen Sie zwei große Risiken ein:
Ihr Unternehmen ist schlechter geschützt gegen die Folgen von Cyberangriffen, was zu Betriebsunterbrechungen, Datenpannen und Vertrauensverlust führen kann.
Sie setzen sich ernsthaften rechtlichen Konsequenzen Die Möglichkeiten für Sanktionen wurden in NIS2 erheblich ausgeweitet. Unter anderem bedeutet dies für Geschäftsführer, dass sie für Verletzungen beim Risikomanagement persönlich haftbar gemacht werden können
Daher umfasst die Richtlinie unter anderem Konzepte für das Risikomanagement und der Informationssicherheit, Pläne zur Bewältigung von Sicherheitsvorfällen und Konzepte zur kontinuierlichen Mitarbeiterschulung für Cybersicherheit.
Erfahren Sie mehr in unserem praktischen Guide, der die Anforderungen und Folgen der NIS2 kompakt zusammenfasst.
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