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Cyberangriffe sind keine Randerscheinung mehr, sondern ein omnipräsentes Risiko für jedes Unternehmen. Bisher konnten Unternehmen selbst entscheiden, wie sie sich schützen möchten. Doch mit der neuen NIS2-Richtlinie, die am 16. Januar 2023 in Kraft getreten ist, ändert sich das: Die EU führt eine einheitliche Richtlinie zur Verbesserung der Cybersicherheit ein, die für mehr als 160.000 Organisationen verbindlich ist.
Zwar sind europäische Unternehmen noch nicht direkt von dieser Frist betroffen, allerdings ist davon auszugehen, dass, sobald die Richtline in nationales Recht umgesetzt ist, auch Sie Schritte zur NIS2 Compliance umzusetzen haben.
Für EU-Unternehmen empfiehlt es sich daher bereits jetzt zu wissen, was wichtig ist und sich mit den Anforderungen auseinanderzusetzen und diese in Angriff zu nehmen.
Die Richtlinie erweitert die Pflichten von betroffenen Unternehmen deutlich, um so ihre Cybersicherheit zu stärken. Bereiten Sie Ihr Unternehmen darauf nicht vor, gehen Sie zwei große Risiken ein:
Weniger Schutz:
Ihr Unternehmen ist schlechter geschützt gegen die Folgen von Cyberangriffen, was zu Betriebsunterbrechungen, Datenpannen und Vertrauensverlust führen kann.
Persönliche Haftung:
Sie setzen sich ernsthaften rechtlichen Konsequenzen Die Möglichkeiten für Sanktionen wurden in NIS2 erheblich ausgeweitet. Unter anderem bedeutet dies für Geschäftsführer, dass sie für Verletzungen beim Risikomanagement persönlich haftbar gemacht werden können
Daher umfasst die Richtlinie unter anderem Konzepte für das Risikomanagement und der Informationssicherheit, Pläne zur Bewältigung von Sicherheitsvorfällen und Konzepte zur kontinuierlichen Mitarbeiterschulung für Cybersicherheit.
Erfahren Sie mehr in unserem praktischen Guide, der die Anforderungen und Folgen der NIS2 kompakt zusammenfasst.
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