Die Meldefrist über den Verdacht eines erheblichen Sicherheitsvorfalls beträgt 24 Stunden (Frühwarnung) und 72 Stunden für eine detaillierte Bewertung einschließlich des Schweregrads und seiner Auswirkung. Einen Monat nach Meldung der Frühwarnung muss der zuständigen Aufsichtsbehörde ein ausführlicher Abschlussbericht vorgelegt werden, welcher den Sicherheitsvorfall in seiner Ursache und Auswirkung genau beschreibt, sowie der getroffenen/laufenden Abhilfemaßnahmen. Grenzüberschreitende Auswirkungen sind in jedem Fall mitzuteilen.
Was ist als nächstes zu tun? Lesen Sie den 10-Schritte-Leitfaden zur NIS2-Konformität.
Die NIS2 fordert Unternehmen auf, gewisse Maßnahmen einzuführen, um die Anforderungen der Richtlinie zu erfüllen. Erfahren Sie in unserem praktischen 10-Schritte Leitfaden, welche grundsätzlichen Maßnahmen Sie für die NIS2-Compliance einleiten müssen.
Leitfaden herunterladen