Die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung betreffen Unternehmen aller Art, demzufolge auch Google. Obwohl jedes Unternehmen selbst dafür verantwortlich ist, die DSGVO gesetzeskonform umzusetzen, erwarten Werbepartner von Google, entsprechende Maßnahmen zu treffen. Denn Google Ads und Google AdSense sind beliebte Dienste im Online-Marketing. Google Ads ist die ideale Lösung für Verkäufer, da sie auf Seiten der Google-Suche und auf Webseiten von Suchnetzwerk-Partnern Werbung für ihre Produkte und Dienstleistungen schalten können. Mit Google AdSense können Seitenbetreiber Einnahmen erzielen, indem sie ihre Webseite für Anzeigen zur Verfügung stellen.
Personalisierte Anzeigen
Diese beiden Online-Dienste erweisen sich als effektiv, vorausgesetzt, sie werden richtig angewendet. Allerdings findet mit jedem Klick auf die Anzeigen auch eine Erhebung personenbezogener Daten statt. Die personalisierten Werbetools von Google fallen in die Bereiche Targeting und Tracking.
Mit Google Ads und AdSense besteht die Möglichkeit, personalisierte Daten zu erheben, das Nutzerverhalten der Webseitenbesucher zu analysieren und so zielgerichtet personalisierte Werbung zu schalten. Bewirkt die Datenschutz-Grundverordnung nun, dass die Tage dieser innovativen Werbetools gezählt sind? Ganz so schlimm ist es nicht. Schon vor der Einführung der neuen Datenschutzbestimmungen galt, dass der Werbetreibende die Zustimmung der betroffenen Personen zur Datenverarbeitung einholen mussten. Eins ist jedoch vorab explizit zu betonen: Google lagert die Verantwortung aus und sieht die Verantwortung für die rechtskonforme Umsetzung der DSGVO bei den Unternehmen, die mit diesen Online-Diensten Werbeeinnahmen erzielen.
Datenschutzerklärung und Einwilligung
Die einfachste Methode ist in der Datenschutzerklärung auf den Einsatz von Google Ads und Google AdSense hinzuweisen. Ferner muss ein Hinweis für den Einsatz von Google Produkten erfolgen, dass eine personenbezogene Datenverarbeitung stattfindet. Im nächsten Schritt müssen die Nutzer dieser personenbezogenen Datenerhebung aktiv zustimmen. Was passiert jedoch, wenn ein Nutzer seine Zustimmung verweigert? Einige Unternehmen weisen in ihrer Datenschutzerklärung darauf hin, dass die Nutzung der betreffenden Webseite unter Umständen eingeschränkt sein kann, da nicht alle Funktionen komplett genutzt werden können.
Google AdSense: Nicht personalisierte Anzeigen
Falls Nutzer die Ausspielung personalisierter Werbung in den
Werbeeinstellungen von Google untersagt haben, wird ihnen eine nicht
personalisierte Werbung angezeigt. Für nicht personalisierten Anzeigen werden
keine Daten aus dem früheren Nutzerverhalten verarbeitet – wie es bei den
personalisierten Anzeigen der Fall ist. Stattdessen basieren sie auf
Kontextinformationen, dem Content auf der aktuellen Seite, dem aktuellen Standort
des Nutzers sowie aktuellen Suchbegriffen.
Nicht personalisierten Anzeigen haben eine schlechtere Click-Through (CTR)
und Conversion-Rate (CR). Das heißt, die eingeblendeten Anzeigen werden weniger
geklickt. Für die Seitenbetreiber bedeutet das weniger Einnahmen.
Ein Spannungsfeld der jeweiligen Interessen
Unternehmen brauchen personenbezogene Daten, um Werbung effizient und zielgerichtet betreiben zu können. Hier entsteht naturgemäß ein Spannungsfeld zwischen den Unternehmensinteressen und denen der Nutzer. Dennoch liegt es im berechtigten Interesse des Unternehmens nach Art. 6 Abs. 1 lit. f, über Werbemaßnahmen neue Kunden zu gewinnen oder auf der eigenen Webseite Werbeerlöse zu generieren. Darauf muss das Unternehmen in seiner Datenschutzerklärung hinweisen und dem Nutzer die Möglichkeit geben, gegen die Nutzung von Adsense und Adwords Widerspruch einzulegen bzw. die Nutzung der Cookies auszuschalten. Ausführliche Informationen zu den Richtlinien von Google können Nutzer unter AdsPolicy und AdSense einholen.