Neue Technologien bieten Möglichkeiten für Wirtschaft und Sicherheitsbehörden. Ein wichtiges Stichwort: die Gesichtserkennung. Mit dieser werden biometrische Daten, zum Beispiel die Abmessung von Abständen im Gesicht, erfasst. Damit können Personen etwa durch Videoüberwachung erkannt werden. Doch so interessant dieser Aspekt für die Sicherheit von Ländern sein kann, so groß sind auch die Herausforderungen. Vor allem datenschutzrechtliche Fragen werden aufgeworfen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Gesichtserkennung ist bereits weltweit verbreitet und/oder wird zumindest stark diskutiert.
- Länder wie China gelten als Vorreiter, während in Frankreich zumindest schon konkrete Planungen und Umsetzungen für den Einsatz der Gesichtserkennung erfolgen.
- In Ländern wie Belgien und Luxemburg wird die Thematik kritisch betrachtet; auch in Deutschland ist die Gesichtserkennung umstritten.
- Die Abwägung zwischen Sicherheit und Privatsphäre spielt eine zentrale Rolle bei Diskussionen zum Thema Gesichtserkennung.
- Das Thema ist gesellschaftlich hochrelevant, da theoretisch jeder einmal von der Gesichtserkennung betroffen sein kann.
In diesem Beitrag
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Gesichtserkennung und Datenschutz: Die Grenzen der Auswertung
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Gesichtserkennung nach Meinung der EU und Vereinten Nationen
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Fazit: Gesellschaftlich hochrelevantes Thema, das diskutiert werden muss
Gesichtserkennung und Datenschutz: Die Grenzen der Auswertung
Akteure, die Gesichtserkennung im Einsatz haben oder über deren Einsatz nachdenken, argumentieren oft mit besserer Sicherheit. Sie erhoffen sich Vorteile aus neuen Technologien, insbesondere im Hinblick auf effektivere Ermittlungsmethoden basierend auf biometrischen Daten. Diese zählen laut Artikel 9 DSGVO allerdings zu den besonders schützenswerten Daten. Das bedeutet, dass Unternehmen und Behörden, welche sich dieser bedienen möchten, zusätzliche Schutzmaßnahmen implementieren müssen – denn grundsätzlich dürfen Daten, die in Artikel 9 genannt werden, nicht verarbeitet werden. Die Einwilligung des Betroffenen oder die Ausübung bestimmter Pflichten aus dem Arbeitsrecht sind einige der wenigen Ausnahmen, welche die Verarbeitung dieser Daten erlauben.
Wenn Gesichtserkennungstechnologie zusätzlich mit künstlicher Intelligenz verknüpft wird, ist die Verarbeitung der biometrischen Daten noch problematischer. Es werden nämlich nicht nur ethische Fragen aufgeworfen, wie beispielsweise künstliche Intelligenz eine kriminelle Person anhand von Gesichtserkennung "erkennen" kann, sondern es gibt auch zusätzliche datenschutzrechtliche Anforderungen. Denn jeder hat das Recht, eine Entscheidung über sich durch eine echte Person überprüft zu lassen, insbesondere wenn diese rechtliche Auswirkungen hat. Rein automatisiert bedingte Entscheidungen müssen laut Artikel 22 DSGVO nicht akzeptiert werden.
Grenzen der DSGVO bei Gesichtserkennung
Die DSGVO regelt wesentliche Aspekte, die bei dem Einsatz von Gesichtserkennung berücksichtigt werden müssen. Darüber hinaus kann die DSGVO auch außerhalb der Europäischen Union (EU) Anwendung finden, solange wie Daten von EU Bürgern verarbeitet werden. Trotz ihres theoretischen Geltungsbereiches, hat die DSGVO ihre Grenzen in der Praxis. Auf internationaler Ebene und insbesondere im Internet können keine scharfen rechtlichen Grenzen gezogen werden. Sehr anschaulich zeigt dies ein Beispiel aus der New York Times:
Gesichtserkennung nach Meinung der EU und Vereinten Nationen
In der EU ist die Gesichtserkennung umstritten. Doch betrifft dies nicht nur den Einsatz, sondern die Überlegung, ob sich politische Verantwortliche und Gesetzgeber überhaupt in die Entwicklung der intelligenten Programme einmischen sollten.
Nicht-offizielle Quellen berichteten immer wieder von Planungen der EU-Kommission, die Gesichtserkennung im öffentlichen Raum für bis zu drei oder fünf Jahre zu verbieten. Zudem gibt es Petitionen, die ein Verbot der automatisierten Gesichtserkennung in der EU fordern. Es sollen nämlich erst die Auswirkungen und möglichen Risiken näher untersucht werden.
Auf die Risiken weisen auch die Vereinten Nationen hin. Sie äußern die Sorge, dass Menschenrechte durch die Gesichtserkennung verletzt werden können. Theoretisch könnte eine solche Technologie sogar bei friedlichen Demonstrationen eingesetzt werden. Die UNO plädiert zumindest in Hinblick auf Demonstrationen daher auf ein Verbot, bis die Eckdaten der Gesichtserkennung eindeutig geklärt sind.
Was sagt Deutschland?
In Deutschland herrscht eine Debatte, die unter anderem durch einen Gesetzesentwurf von Bundesinnenminister Horst Seehofer ausgelöst wurde. Dieser Entwurf schlug vor, die Videoüberwachung mit Gesichtserkennung an Bahnhöfen und Flughäfen auszuweiten. Die SPD sprach sich jedoch ebenso wie Ulrich Kelber, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, dagegen aus. Kelber empfahl in seinem Bericht 2019 sogar, gänzlich auf die Gesichtserkennung zu verzichten. Als Grund führte er nicht nur eine fehlende Rechtsgrundlage, sondern auch den ethischen Aspekt an. Auch eine hohe Fehlerquote sah er als einen ausschlaggebenden Punkt für ein Verbot an.
Überblick: Internationale Ansichten zur Gesichtserkennung
Land |
Was ist erlaubt und verboten? |
Ziele / Zwecke |
Belgien |
✓ polizeiliche Echt-Zeit Systeme erlaubt X zu anderen Zwecken (nicht-polizeilich und privat) verboten X biometrische Datenbanken dürfen nicht geführt werden |
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Luxemburg |
X fast überall verboten |
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Frankreich |
✓ Vorreiter in Europa ✓ Ausbau der Gesichtserkennung in Planung und teilweise bereits im Einsatz |
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Ungarn |
✓ dürfen gesetzlich Datenbanken mit biometrischen Daten führen ✓ Body-Cams bei Polizisten mit Gesichtserkennung im Einsatz |
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USA |
✓ ClearViewAI bei bis zu 2.200 Behörden im Einsatz X nicht nur Behörden legen Grenzen für Gesichtserkennung fest, auch Unternehmen ✓ Einsicht in Datenbanken von Unternehmen aus zwingenden Gründen möglich X Sonderfall: San Francisco verbietet Gesichtserkennung |
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Kanada |
✓ ClearViewAI in Strafverfolgungsbehörden (Polizei) im Einsatz |
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China |
✓ Nummer 1 in puncto Gesichtserkennung und Überwachung ✓ ca. 170 Millionen Videoüberwachungskameras mit Gesichtserkennung in 2018 |
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Tansania, Kenia oder Simbabwe |
✓ Finanzierung durch China X nicht weit verbreitet |
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Türkei |
✓ Drohnen mit künstlicher Intelligenz und Gesichtserkennung im Einsatz ✓ für militärische Zwecke erlaubt |
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Israel |
✓ 27 Checkpoints mit Videoüberwachung und Gesichtserkennung an der Grenze zu Palästina |
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Brasilien |
✓ Einsatz bei großen Veranstaltungen (z. B. Karneval) ✓ Kameras und Drohnen |
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Die Tabelle zeigt: Einerseits herrschen fast komplette Verbote, andererseits sind weit verbreitete Technologien im Einsatz. Während Belgien und Luxemburg meist als Erstes genannt werden, wenn es um Gegner der Gesichtserkennung geht, erweisen sich Frankreich und Ungarn demgegenüber als offener. In Ungarn sind Datenbanken mit biometrischen Daten erlaubt. Außerdem darf die Polizei zum Beispiel Body-Cams mit Gesichtserkennung einsetzen.
In Hinblick auf den weltweiten Einsatz ist China als Vorreiter zu nennen. Es ist davon auszugehen, dass China bis 2023 etwa 45 % des Marktanteils im Bereich Videoerkennung mit Gesichtserkennung einnehmen wird. In den USA überrascht hingegen San Francisco, das als einzige Stadt die Gesichtserkennung verbietet. Ansonsten ist es üblich, dass nicht nur Sicherheitsbehörden, sondern auch Unternehmen Regelungen zum Umgang mit den Daten treffen.
So hat Amazon den Strafverfolgungsbehörden für ein Jahr verboten, die eigens entwickle Gesichtserkennungssoftware einzusetzen. Microsoft geht sogar noch weiter und wird erst entsprechende Technologien weitergeben, wenn eine ausreichende Regulierung vorliegt.
Kritische Erkenntnisse der Gesichtserkennung
Das heikle Thema der Gesichtserkennung ist vor allem durch unterschiedliche Regelungen der Länder mit Herausforderungen verbunden. Es gibt weitreichende Auswirkungen durch die Aufzeichnungen, die auch durch Regelungen wie die DSGVO nicht komplett begrenzt werden können.
- So richten regionale Gesetze wenig aus, wenn in anderen Ländern beispielsweise Body-Cams mit Gesichtserkennung eingesetzt werden dürfen.
- Wenn die Gesichtserkennung mit anderen Techniken, beispielsweise der Augmented-Reality-Brille vermischt wird, kann die DSGVO in anderen Ländern keinen vollständigen Schutz gewähren. Wenn ein EU-Bürger in den USA also Urlaub macht, wo der Einsatz erlaubt ist, kann er von der Gesichtserkennungssoftware erfasst und gespeichert werden.
Ein weiterer Punkt: Oft entwickeln sich neue Technologien wie die Gesichtserkennung zu schnell, sodass Politik und Gesetzgebungsverfahren nicht mithalten können. Es wird daher der Wunsch nach einer Anpassung der Gesetzgebungsrichtlinien entsprechend des digitalen Zeitalters laut.
Fazit: Gesellschaftlich hochrelevantes Thema, das diskutiert werden muss
Das für die Gesellschaft und Politik relevante Thema der Gesichtserkennung bedarf gemeinsamer Ziele und Richtlinien – doch ist dies ohne klare Schritte der Länder schwierig. Zwar argumentieren Länder in den meisten Fällen mit der Bekämpfung des Terrorismus und der nationale Sicherheit für den Einsatz der Gesichtserkennung, doch weichen die Methoden und Strategien sehr voneinander ab.
Es muss außerdem eine Balance zwischen der Sicherheit und dem Recht auf Privatsphäre jedes Einzelnen gefunden werden. Nicht nur die Technik an sich und deren Implementierung, sondern auch das politische Vorgehen unter der Berücksichtigung von gesellschaftlichen und ethischen Faktoren, muss reglementiert werden.
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