Personenbezogene Daten gehören derjenigen Person, auf die
sie sich beziehen - das geht aus der DSGVO klar hervor. Allerdings kann man,
wenn man möchte, Dritten seine Daten zur Verfügung stellen. Das machen die
meisten von uns andauernd. Etwa wenn wir unser Smartphone benutzen, uns bei
Facebook einloggen oder wenn wir Autofahren.
Datenkrake Auto
Moderne Autos bestehen zu immer größeren Teilen aus
Elektronik und verarbeiten dementsprechend auch immer größere Datenmengen.
Unsere Position, Geschwindigkeit oder der am meisten gehörte Radiosender sind
dabei nur ein paar denkbare Beispiele. Aus den verschiedensten Informationen
lässt sich ein präzises Fahrerprofil erstellen, das Aufschluss über die exakte
Situation im Auto geben kann. Inwiefern die Daten erhoben werden, hängt vom
jeweiligen Auto und seiner Ausstattung sowie im Zweifelsfall auch dem
Hersteller ab.
Wenn man das Thema Datenerfassung durch den Automobilhersteller auf ein Unfallszenario anwendet, merkt man schnell, wie wichtig es ist, dass man als Verbraucher weiß, welche personenbezogenen Daten beim Fahren gesammelt, gespeichert und zu welchem Zweck diese verarbeitet werden. Wie schnell ist man tatsächlich gefahren? Hatten die Reifen genug Luft? Lief laute Musik? Sogar, ob man müde war, können Autos mittlerweile erkennen. Dass solche Daten zukünftig bei der Bewertung der Schuldfrage im Rahmen eines Unfalls verwendet werden, ist nicht unwahrscheinlich.
Verantwortung beim autonomen Fahren
Beim zunehmend verbreiteten teilautonomen Fahren kommt dann noch die Frage hinzu, bis wohin das Auto verantwortlich ist und ab wann der Fahrer die Kontrolle übernehmen muss und ob er das auch getan hat. Ein Beispiel hierfür wäre der Stop-and-Go-Verkehr, bei dem viele Autos schon selbstständig sind, ab einem gewissen Punkt der Fahrer aber übernehmen muss. Ob das erfolgt ist und wer diese Information einsehen kann, ist eine wichtige Frage. Daher ist auch der Verbraucher in der Verantwortung, sich über die eigenen Rechte hinsichtlich Datenschutz und Verarbeitung seiner Daten zu informieren, um auch beim Einsteigen ins Auto eine informierte Entscheidung treffen zu können.
Muss der Hersteller informieren?
Aufklärung der Verbraucher ist im Umgang mit
personenbezogenen Daten entscheidend. Der Hersteller ist gesetzlich dazu
verpflichtet, seine Kunden schon vor dem Kauf in klarer und verständlicher
Sprache darüber zu informieren, welche Daten er für welchen Zweck erhebt, ob
diese anonymisiert werden und wer Zugang zu ihnen hat. Auch wo die Daten
gespeichert werden, kann ein Thema sein.
Eine interessante Frage hinsichtlich der Information durch
den Hersteller ist, ob dem Kunden verschiedene Optionen der Datenverarbeitung
angeboten werden. Könnten Kunden auch ein Auto kaufen, ohne ihre Daten oder nur
einen von ihnen ausgewählten Teil der vom Hersteller avisierten Daten zur
Verfügung zu stellen? Und würde man für die Bereitstellung seiner Daten einen
Preisnachlass erhalten?
Kunden müssen Transparenz auch fordern
Diese Fragen gelten nicht nur beim Kauf, sondern ebenso beim Mieten eines Autos. Auch beim Kauf eines Gebrauchtwagens stellt sich die Frage, ob man zukünftig mit den ausgewählten Einstellungen des Vorbesitzers fährt oder die Möglichkeit hat, diese nachträglich anzupassen.
Man kann die Frage stellen, ob alle Hersteller immer klar
und verständlich darüber informieren, welche personenbezogenen Daten zu welchem
Zweck erhoben werden. Genauso kann man aber fragen, ob Kunden beim Erwerb eines
Neuwagens danach fragen. Schließlich sind beide Parteien gefragt. Wobei man
klar sagen kann, dass Hersteller und Händler in der Verantwortung stehen. Ihr
Ziel muss es sein, dass jeder frei über die ihn betreffenden personenbezogenen
Daten entscheiden kann.