Strenge Rechenschafts- und Prüfpflichten für die Lieferketten von Unternehmen
EU-Parlament ruft zu strategischem Drittpartei-Risikomanagement auf
Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG) trat am 01. Januar 2023 in Kraft. Ein Vorschlag für ein europäisches Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive CS3D) wurde im Februar 2023 veröffentlicht und wird nun weiter im Europa-Parlament diskutiert.
Der Entwurf stellt strengere Anforderungen an Unternehmen, mehr Verantwortung für Lieferketten zu übernehmen und die Einhaltung von Menschrechten und Umweltschutz zu überwachen. Im Gegensatz zum deutschen Lieferkettengesetz ist der europäische Entwurf deutlich strenger, da er die Einhaltung der Sorgfaltspflicht entlang der gesamten Lieferkette fordert.
Daher wird das Risikomanagement von Drittparteien (Third Party Risk Management) in Zukunft wesentlich mehr Gewicht in der Arbeit von Compliance Managern bekommen.