Es drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro bzw. bis zu 4 Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Viele Verstöße, beispielsweise die Nichtbestellung eines Datenschutzbeauftragten, gelten als grob fahrlässiges Verhalten. Geschäftsführer haften unter Umständen unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen. Die Aufsichtsbehörden gehen Verstößen konsequent nach.
Ihre Vorteile im Überblick
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