Ein Notebook und eine stabile WLAN-Verbindung, mehr ist in
vielen Fällen nicht nötig, um auch unterwegs genauso produktiv arbeiten zu
können wie im Büro. Doch Vorsicht: Mit Ihnen gehen auch vertrauliche
personenbezogen Daten auf Reisen, die unterwegs besonders gefährdet sind. Daher
sollten Sie einige Vorsichtsmaßnahmen treffen, damit es auf Geschäftsreisen
nicht zu Datenschutzverletzungen kommt.
Notebooks & Smartphones
Passwort verwenden
Alle Geräte sollten mit einem Passwort gesichert sein. Ein sicheres Passwort besteht aus mindestens 12 Zeichen, enthält Groß- und Kleinschreibung sowie Sonderzeichen und Zahlen.
Geräte verschlüsseln
Die Festplatten von Notebooks sollten verschlüsselt sein. Selbst wenn das Gerät abhandenkommt, sind so die dort gespeicherten Daten sicher. Bei Windows 10 Pro ist mit Bitlocker bereits eine Verschlüsselung integriert, sie muss nur aktiviert werden. Bei anderen Betriebssystemen lässt sich diese Funktion durch Drittanbieter leicht nachrüsten.
Schutzfolien verwenden
Sowohl im Zug wie auch im Flugzeug ist meistens nicht viel Privatsphäre, der Sitznachbar kann leicht auf Ihren Bildschirm sehen. Um das zu verhindern, verwenden Sie Sichtschutzfolien. Die lassen ein Blick nur zu, wenn Sie frontal hineinschauen. Bei einem seitlichen Blickwinkel bleibt der Bildschirm schwarz.
USB-Sticks
Generell sollten Sie keine vertraulichen Geschäftsunterlagen
oder personenbezogene Daten auf einem USB-Stick speichern. Die kleinen
Speichersticks sind zwar praktisch, aber auch sehr leicht zu verleiren. Sollten
Sie dennoch nicht auf diese Speichermedien verzichten wollen, sollten Sie sie
unbedingt verschlüsseln. Entsprechende Software gibt es von verschiedenen
Herstellern.
Telefongespräche
Jeder hat das schon erlebt: Jemand telefoniert im im Zug
oder Restaurant mit voller Lautstärke und diskutiert geschäftliche Themen.
Vermeiden Sie das! Wenn Sie sich in der Öffentlichkeit befinden, diskutieren
Sie keine Geschäftsgeheimnisse oder Personalangelegenheiten. Vereinbaren Sie einen
Rückruf und telefonieren Sie, wenn Sie sich wieder in Ihrem Hotelzimmer oder
einem abgeschiedenen Meetingraum befinden.
Vorsicht vor Diebstahl
Notebooks, Smartphones oder Aktentaschen sind gern gesehene
leichte Beute für Diebe. Lassen Sie Ihre Geräte daher nicht aus den Augen!
Falls doch etwas abhandenkommt, informieren Sie unverzüglich Ihren
Datenschutzbeauftragten oder IT-Verantwortlichen. Sollten durch den Diebstahl
personenbezogene Daten betroffen sein, handelt es sich möglicherweise um einen
meldepflichtigen Datenschutzverstoß. Hier gilt eine gesetzliche Frist bis zur
Meldung bei der zuständigen Behörde von 72 Stunden. Daher ist eine
unverzügliche interne Meldung wichtig, um die gesetzliche Vorgabe einzuhalten.