Als Unternehmer kommen Sie tagtäglich mit Daten von
Geschäftspartnern, Lieferanten und Angestellten in Berührung: Adressen,
Bankverbindungen, Steuermerkmale. Alle diese Angaben sind datenschutzrechtlich
relevant, da es sich hierbei um „personenbezogene Daten“ im Sinne der DSGVO
handelt.
Der Datenschutz mag zunächst ähnlich komplex erscheinen wie
das Steuerrecht. Dennoch erkennen darin immer mehr Firmen kein Hindernis mehr,
sondern bisher verpufftes Potenzial, das es zu nutzen gilt.
Datenschutz als Wettbewerbsvorteil
Wer den Vorgaben der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes
(BDSG) nachkommt, kann daraus Vorteile für sich und seinen Betrieb generieren.
Unternehmer, die dem Datenschutz Rechnung tragen, können ihren Kunden,
Geschäftspartnern und Mitarbeitern vermitteln, dass sie deren Daten nicht nur
vertraulich behandeln. Vielmehr engagieren sie sich auch proaktiv für den
Schutz der Daten vor dem Zugriff Dritter und ergreifen entsprechende Maßnahmen.
Das schafft zusätzliches Vertrauen, vermittelt Seriosität und führt zu
entscheidenden Wettbewerbsvorteilen.
Praktische Vorteile
Durch den Aufbau eines effektiven Datenmanagements sind
Geschäftsgeheimnisse optimal geschützt und lassen sich gemäß den
DSGVO-Richtlinien optimieren. Dies kann etwa durch das Ersetzen von veralteten
Anwendungen durch moderne, datenschutzkonforme IT-Tools geschehen oder durch
die Sensibilisierung der Mitarbeiter und deren Verpflichtung auf das
Datengeheimnis.
Wer Datenschutz konsequent lebt, analysiert automatisch
bestehende Arbeitsprozesse im Unternehmen. Dadurch erschließen sich neue
Erkenntnisse und bisher ungenutzte Chancen werden identifiziert und somit
nutzbar gemacht.