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14,5 Millionen Euro Strafe gegen Deutsche Wohnen

Geschrieben von DataGuard | 06.11.2019

Mit 14,5 Millionen Euro ist am 30.10.2019 das bisher höchste Bußgeld in Deutschland verhängt worden. Getroffen hat es die Immobiliengesellschaft Deutsche Wohnen, weil sie Daten nicht gelöscht hat, obwohl sie dazu verpflichtet gewesen wäre.

Datensammeln bei Vermietungen

Steht eine Wohnung zur Vermietung an, lassen sich Immobiliengesellschaften von den potenziellen Mietern eine ganze Menge Informationen zukommen: Selbstauskunftsformulare, letzte Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge oder Auszüge von Arbeitsverträgen. Sie dienen dazu, einen passenden und vor allem zahlungskräftigen Mieter zu finden. Ist die Wohnung dann vermietet und die Miete fließt regelmäßig, müssen die Daten aus dem Auswahlprozess jedoch gelöscht werden.

Technische Maßnahmen zur Löschung nicht vorhanden

Das gilt auch für die Immobiliengesellschaft Deutsche Wohnen in Berlin - und genau das hat sie nicht gemacht. Die Deutsche Wohnen verwaltet über 110.000 Wohneinheiten in der Hauptstadt. Bereits 2017 hat die Berliner Datenschutzaufsicht festgestellt, dass es bei dem Archivsystem der Gesellschaft nicht möglich ist, diese Daten zu löschen. Bei einer Nachprüfung im März 2019 zeigte sich, dass sich daran nichts geändert hatte. Nach wie vor sind diese Altdaten gespeichert, obwohl der Zweck der Erhebung, nämlich die Auswahl eines Mieters, bereits seit Jahren weggefallen ist.  

Risiko Datenfriedhof

Dieses Archivsystem verstößt damit gegen die Grundsätze der
Datenschutzgrundverordnung nach Art. 5 und auch gegen das Gebot des Datenschutzes
durch Technikgestaltung (Art. 25 DSGVO). Die Gefahr, die durch solche „Datenfriedhöfe“
ausgeht, ist nicht zu unterschätzen. Wird beispielsweise durch einen
Cyberangriff so ein Datenarchiv geknackt, geraten massenhaft personenbezogene Daten
in falsche Hände, die dort gar nicht mehr gespeichert sein dürften.

Daher verhängte die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit jetzt ein Bußgeld von 14,5 Millionen Euro. Die Deutsche Wohnen SE akzeptiert die Strafe nicht und hat bereits angekündigt, sie gerichtlich überprüfen zu lassen.

Datenschutzverstöße sind keine Seltenheit

Maja Smoltczyk, Berliner Beauftragte
für Datenschutz und Informationsfreiheit, sagt: „Datenfriedhöfe, wie wir sie
bei der Deutsche Wohnen SE vorgefunden haben, begegnen uns in der
Aufsichtspraxis leider häufig.“

Die Umsetzung der DS-GVO mit allen
damit einhergehenden oft erforderlichen Änderungen gerät wie wir wissen neben
dem Tagesgeschäft leicht ins Hintertreffen. Doch gerade am Beispiel von
Deutsche Wohnen zeigt sich, dass Altlasten konsequent aufgearbeitet werden müssen,
um nicht zuletzt auch etwaige Bußgelder zu vermeiden.

Professionelle Unterstützung beim Datenschutz hilft, solche Bußgelder zu vermeiden.

Bei Fragen zum Datenschutz, aber auch darüber hinaus, etwa beim Thema Aufbewahrungs- und Löschfristen steht Ihnen DataGuard als kompetenter Partner zur Seite.